Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Seestern
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages sind alle von der Schwimmschule Seestern angebotenen und buchbaren Kurse.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Schwimmschule Seestern, Inh. Diane Kurth, Rosenstr. 2 in 59964 Medebach, zustande
1.3 Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch das Fernkommunikationsmittel oder auf der Website. http://www.seestern-schule.de zustande.
2. Anmeldung und Datenschutz
2.1 Telefonische Anmeldungen sowie Buchungen über die Homepage von Schwimmschule Seestern http://www.seestern-Schule.de sind verbindlich. Personenbezogene Daten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und zum Zweck der Durchführung des Vertrages verwendet.
3. Haftungsausschluss
3.1 Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an gesunde und sporttaugliche Personen. Wir setzen körperliche Fitness und Gesundheit voraus. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Kinderarzt.
3.2 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines gewählten Kursangebotes sind freiwillig. Die Schwimmschule Seestern geht davon aus, dass Teilnehmer oder stellvertretend Eltern (Erziehungsberechtigte) für ihre Kinder bei gesundheitlichen Einschränkungen, einen Arzt konsultieren und Rücksprache zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs halten. Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z.B. chronischen Erkrankungen, Gelenkprobleme, Herz-Kreislaufprobleme oder andere körperlichen Einschränkungen/ Besonderheiten wie Implantate sowie akute Erkrankungen/ Verletzungen) sind dem Kursleiter vor Kursbeginn zu melden.
3.3 Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Jeder Teilnehmer haftet selbst, bzw. Eltern für Ihre Kinder, sowohl für die von ihm verursachten Schäden am Eigentum der Räumlichkeiten in denen der Kurs stattfindet, als auch an Schäden vom Eigentum anderer Teilnehmer oder Besucher.
3.4 Der Aufenthalt im Schwimmbad erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Eltern haften für ihre Kinder.
3.5 Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder anderem persönlichen Eigentum haftet der Veranstalter Seestern Schule nicht.
3.6 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit der Schwimmschule Seestern, sowie wegen Gefahr für Leben, Körper oder der Gesundheit.
4. Kursgebühren und Erstattung
4.1 Die Kursgebühren sind laut Homepage und Auswahlfunktion entsprechend zu bezahlen (PayPal, Lastschrift oder Überweisung). Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Bei Bezahlung per Überweisung bitten wir Sie die Rechnungsnummer anzugeben, damit die Zahlung verbucht werden kann, und auch nur den Betrag der in der Rechnung ausgestellt ist.
4.2 Ist vor Kursbeginn die Gebühr nicht entrichtet, kann der Teilnehmer nicht am gebuchten Kurs teilnehmen, und wird entfernt auch als Abonnent. Erhält man die 2.Mahnung und wir können nach 2 Tagen kein Geldeingang verbuchen, so wird man aus den gebuchten Kurs entfernt., und hat kein Anspruch auf diesen Platz. Das gleiche ist bei Verträgen für ein gebuchten Kurs, hier wird der Anbieter dann fristlos den Vertrag kündigen. Hier entsprechend dann auch die Stornierungskosten siehe unten.
- Kurse, die bis 14 Tage im Vorfeld storniert werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro an, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
- Kurse, die weniger als 14 Tage im Vorfeld storniert werden, werden mit 50% der Kursgebühr berechnet zzgl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr, es sei denn, es wird eine Ersatzteilnehmer gestellt
- Kurse, die weniger als 5 Tage im Vorfeld storniert werden, werden mit 70% der Kursgebühr berechnet zzgl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr, es sei denn es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt
4.3 Bei Kursabbruch nach der ersten Stunde aus diversen Gründen (in der Regel, weil ein Kind noch zu viele emotionale Probleme hat; Eltern oder Teilnehmer entscheiden sich unbegründet gegen einen weiteren Versuch/ Verlauf; bei Abbruch ohne gemeinsame Problemlösung/ Kommunikation mit dem Kursleiter; etc.) wird keine Restgebühr erstattet. Der Kunde kommt für den entstandenen Verlust selber auf. Gerne schreiben wir im Rahmen der Kulanz einzelne Stunden nach Vereinbarung, in Form einer Gutschrift, gut und der Teilnehmer darf zu einem späteren Zeitpunkt diese Stunden bei der Buchung eines neuen Kurses verrechnen oder Nachholen. Es wird eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten gesucht. Bargeld Rückzahlungen sind ausgeschlossen.
4.4 Bei Nicht-Erscheinen zum Kursbeginn, ohne schriftliche Abmeldung vom Kurs, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt.
4.5 Alle Preise sind gemäß Kleinunternehmer Regelungen Steuerbefreit
4.5.1 Bei erhalt von Mahnungen sind die entsprechenden Mahnkosten durch den Kunden zutragen, diese sind ausgewiesen auf der Rechnung / Mahnung
4.6 Alle Preise sind inkl. Eintritt für das jeweilige Bad. Wenn ein Partner z.B. beim Babyschwimmen mit machen möchte, muss dieser ein Eintritt erwerben.
4.7 Die Stornierung bedarf der Textform und ist per E-Mail an info@seestern-schule.de zu richten.
4.8 Bei Zahlung per Lastschrift beachten Sie bitte, dass Ihr Kreditinstitut bei unzureichender Deckung nicht verpflichtet ist, den hier ausgegebenen Betrag einzulösen. In diesem Fall werden wir von unserer Hausbank mit den entstandenen Rücklastschrift Gebühren belastet. Da der Vorgang zugleich auch manuell bearbeitet werden muss, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € pro Rücklastschrift und stellen Ihnen diese in Rechnung.
4,9 SEPA-Lastschriftmandat Hinweis: Die Zahlungen werden von Diane Kurth im Auftrag von Schwimmschule Seestern abgebucht.
5. Verhinderung, Ausfall, Ersatzansprüche
5.1 Alle Kurse, die aus Krankheitsgründen im Vorfeld komplett abgesagt werden müssen, können nach Vorlage eines ärztlichen Attests über den gesamten Kurszeitraum, nach terminlicher Absprache verschoben werden. Ansonsten gelten die Inhalte aus Punkt 4. der AGB.
5.1.2 Bei Verhinderung oder nicht Teilnahme, muss sich entsprechend im Kundenkonto ( Ausschecken ) , damit dann auch Nachholtermine vom System vergeben werden können, nur wer dies erfüllt hat, kann Nachholtermine angeboten bekommen.
5.2 Bereits begonnene Kurse, die im Verlauf aus gesundheitlichen Gründen komplett abgebrochen werden müssen, können Anteilig, nur mit Vorlage eines Attestes, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Teilnehmer erhält eine anteilige Stundengutschrift. Für alle weiteren Ausfälle stellen wir keinen Ersatz!
5.3 Als weitere Kulanzregelung bieten wir folgende Möglichkeiten in folgenden Kursen:
Für Schwimmkurse ohne Eltern gilt:
- Eine entschuldigte Einzelstunde, die aus Krankheitsgründen nicht wahr genommen werden konnte, kann ggf. nach Absprache mit dem Veranstalter auf Basis der Kulanz (maximal 1 Mal pro Kurs) zu vereinbarten Terminen nachgeholt werden, sofern der Veranstalter in einem anderen Kurs entsprechende Kapazitäten dafür frei hat und in dem Kurs die personellen Anforderungen im Sinne der Sicherheit nicht gestört werden. Bei Ausfall aufgrund von schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen Sie bitte ein Attest ein. In dem Fall werden wir Stunden gutschreiben.
- Ersatztermine sind verbindlich!
Für alle Eltern-Kind-Kurse gilt:
- Die Schwimmschule Seestern bietet den Teilnehmern ein internes Nachholsystem für entschuldigte Versäumnisse an. Da wir wissen, dass das Immunsystem von Babys und Kleinkindern erst noch aufgebaut werden muss, bieten wir Termine zum Nachholen im Kundenkonto (per Mail) an. Bei Ausfall aufgrund von schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen Sie bitte ein Rezept ein. In dem Fall werden wir Stunden gutschreiben.
5.4 Kurse kommen nicht zustande oder können durch die Schwimmschule Seestern abgesagt und verschoben werden bei:
- Ausfall des Kursleiters, hier wird wenn möglich ein Ersatz Kursleiter gestellt, bei denn Kursen hat man kein Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter.
- bei längerfristiger Schließung des Bades oder der Schule zum Beispiel wegen einer technischen Störung oder "höherer Gewalt" (Naturkatastrophen, Epidemien, etc.).
- bei Nicht- Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Die Schwimmschule Seestern wird die Teilnehmer bei Kursausfall unverzüglich benachrichtigen und soweit möglich, einen neuen Kurstermin mitteilen. Bereits gezahlte Kursentgelte werden auf den neuen Kursstart angerechnet.
5.5 Beiträge ( hier Schwimm Training werden unabhängig von einer Teilnahme am Training fällig. Sollte das Training aufgrund höherer Gewalt einmal ausfallen ist ebenfalls keine Erstattung möglich. Eine Erstattung kommt nur zustande wenn der Trainer aufgrund Krankheit die Stunde absagen muss, hier gelten dann die Preise die pro Stunde zu erstatten sind, bzw. werden auf der nächsten Rechnung abgezogen. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein Ersatztraining zu einem anderen Zeitpunkt angeboten. Wenn kein Training aufgrund Urlaub oder Sommermonate ( Mai - September ) stattfinden kann wird kein Beitrag abgebucht oder in Rechnung gestellt.
5.5.1 Die Beiträge hier ( Schwimm Training ) sind auf 4 X mal im Monat festgesetzt, sollte in einem Monat 5 X das Training stattfinden wird hier vom Anbieter aus Kulanz kein extra Training / Tag berechnet., gleiches gilt wenn in dem Monat 5 X Training wäre, hier aber der Anbieter absagt , aufgrund Krankheit / Urlaub / Feiertage oder andere Ereignisse. wird keine Erstattung für den Tag dem Kunde gutgeschrieben.
Das Schwimm Training verlängert sich jeweils zum 1. eines Monats um einen weiteren Monat. Sie kann jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende per
E-Mail an/von info@seestern-schule.de gekündigt werden.
WICHTIG!!!
Nachholstunden sind kein generell verpflichtender Service des Veranstalters, lediglich eine Kulanzregelung. Der Veranstalter behält sich vor, nur im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten Kulanzentscheidungen zu treffen. Es gibt generell keine finanzielle Vergütung. Nicht wahrgenommene oder vergütete Nachholtermine werden kein weiteres Mal erstattet oder neu vereinbart.
6. Teilnahmebedingungen
Mindestgröße des Elternteils für Baby- und Kleinkindschwimmkurse sollte 1,55m entsprechen, da die Beckentiefe ca. 1,30m beträgt, Dies ist eine Empfehlung der Schwimmschule Seestern. Sollten Sie trotzdem den Kurs besuchen wollen und stellen dann fest, dass eine Durchführung nicht möglich ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung,
6.1. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er keine der Kursteilnahme entgegenstehende gesundheitliche Beeinträchtigung hat. Im Zweifel ist eine vorherige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.
6.2. Die Schwimmschule Seestern ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Teilnehmer nicht die für das Kursprogramm erforderliche Gesundheit aufweist, oder der / die Teilnehmer
6.3. Die Kursteilnahme erfolgt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.
6.4 Für den Fall, dass der gebuchte Kurs einerseits und das Bewegungsniveau des gebuchten Teilnehmers/der gebuchten Teilnehmer nicht zueinanderpassen, ist eine Umbuchung lediglich dann möglich, wenn
in einem anderen Kurs die notwendige Kapazität besteht.
6.5 Die Schwimmschule Seestern behält sich vor, Kunden oder Teilnehmer, die sich nicht an die Weisungen des Kursleiters oder des Schwimmbad-Personals halten, vom jeweiligen Kurs auszuschließen. Das Hausrecht des Badbetreibers – der den Kunden oder Teilnehmer ebenfalls der Schwimmhalle verweisen kann – ist hiervon unberührt. Eine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
7. Hausordnung und Hygiene
7.1 Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit betreten werden. Die Schwimmschule Seestern hat wie andere Bäder auch eine Hygieneordnung, welche folgende Aspekte beinhaltet: Vor dem Schwimmen Duschen, Barfußbereiche respektieren und Straßenschuhe meiden. Die Haus- und Badeordnung der jeweiligen Schwimmhalle oder Kursorts, sind am Eingang einzusehen. Mit Betreten des Bad/ der Schwimmhalle wird diese akzeptiert.
8. Bild- und Tonrechte
8.1 Bild- und Tonmaterial, welches während einer Kurseinheit bei der Schwimmschule Seestern durch Teilnehmer, Eltern und/oder Begleitpersonen aufgezeichnet wird, muss vorher mit dem Kursleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden und darf grundsätzlich ohne ausdrückliche Zustimmung der Schwimmschule Seestern nicht veröffentlicht oder verbreitet werden. Sollten durch die Schwimmschule Seestern Bilder oder Video angefertigt werden, so werden die Teilnehmer darüber im Vorfeld informiert.
9. Rechtsansprüche und Haftung
9.1 Für Stunden/ Kurse, die aufgrund von technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Stunden, die durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Kot oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Ebenso die, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. Unwetter,).
9.2 Sollte aufgrund behördlicher Anordnungen das Bad geschlossen werden (Corona, Energiekrise), werden die Kurse entsprechend abgesagt und die entrichtete Kursgebühr auf den Folgekurs angerechnet bzw. dem Kundenkonto gutgeschrieben.
9.3.Die Teilnahme an den Kursen sowie die Benutzung des Bades einschließlich seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
9.4. Die Haftung der Schwimmschule Seestern sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Schwimmschule Seestern herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Schwimmschule Seestern, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
9.5. Der Teilnehmer hat der Schwimmschule Seestern einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
9.6 Die Schwimmschule Seestern verfügt über eine Betriebliche Haftpflichtversicherung
Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Teile, treten die Bestimmungen des deutschen Rechts in Kraft.
Stand: 12.11.2024